Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermittlung, Planung und Organisation von Events, Veranstaltungen und Ereignissen aller Art, sowie von Pauschalreisen, Flügen und sonstigen Reiseleistungen

1.Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen der "Event-Hexe" und dem Kunden geschlossenen Verträge sowie für sämtliche Willenserklärungen und rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen des Kunden. Von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.


2.Definitionen
2.1 „Reise- oder Dienstleistung“ im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind Flüge, Pauschalreisen, Beherbergungen, Überlassung eines Mietwagens, Planung und Organisation von Events, Veranstaltungen und Ereignissen!
2.2 „Veranstalter“ sind alle Reiseveranstalter, Fluggesellschaften und sonstigen Anbieter, die Reiseleistungen, Events und Ereignisse erbringen.
2.3 „Event-Hexe“ ist das in Ziffer 3 genannte Unternehmen, mit dem der Vermittlungsvertrag abgeschlossen wird bzw. abgeschlossen werden soll.


3. Vertragspartner
Mit dem Ausfüllen und Absenden des Buchungsformulars beauftragen Sie das Unternehmen
Event-Hexe
Kroatenstrasse 8
38871 Ilsenburg
Inhaberin: Jeannine Deckert

Telefon: +49 - (0)39452- 482024
Fax: +49 - (0)39452 - 482023
Email: reisebuero@deckertswelt.de 
Web: www.event-hexe.de

Amtsgericht Wernigerode
USt-ID-Nr: DE 117/212/01726
Vertretungsberechtigte Geschäftsführerin:
Jeannine Deckert
mit der Vermittlung eines Vertrages über eine Reise- oder Dienstleistung.


4. Vertragsgegenstand
4.1 Gegenstände der Vermittlungsverträge sind die Vermittlung eines Vertragsschlusses des Kunden mit dem jeweiligen Veranstalter über die in der Buchung aufgeführte Reise- oder Dienstleistung durch die "Event-Hexe".
4.2 Die "Event-Hexe" erbringt Reise- oder Dienstleistungen nicht selbst. Im Falle einer Buchung kommt ein Vertrag über die Reise- oder Dienstleistung direkt zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Veranstalter zustande. Diesem Vertrag liegen die jeweiligen Allgemeinen Geschäftbedingungen des Veranstalters zugrunde. Für einzelne Reiseleistungen können besondere Regelungen und Einschränkungen gelten. Das gleiche gilt auch für Events, Veranstaltungen und Ereignisse.
4.3 Die Abwicklung des Vertrages über die Reise- oder Dienstleistung erfolgt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Veranstalter. Mängel der Reise- oder Dienstleistung sind gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen.

 
5.Vertragsschluss
5.1 Durch das Absenden des ausgefüllten Buchungsformulars gibt der Kunde gegenüber der "Event-Hexe" ein Angebot auf den Abschluss des Vermittlungsvertrages ab. Die Event-Hexe E&V nimmt das Angebot durch die Bestätigung der Buchung an. Die Bestätigung erfolgt fernmündlich, schriftlich oder per E-Mail. Mit Zugang der Buchungsbestätigung beim Kunden ist der Vermittlungsvertrag zustande gekommen. Mit der Buchungsbestätigung bestätigt das "Event-Hexe" lediglich die ordnungsgemäße Weiterleitung der Buchung an den jeweiligen Veranstalter. Die Bestätigung der Buchung bedeutet noch nicht, dass bereits ein Vertrag über die gebuchte Reiseleistung oder Dienstleistung mit dem Veranstalter zustande gekommen ist.
5.2 Als Annahmeerklärung gilt auch die Belastung der Kreditkarte des Kunden oder (bei Lastschriftverfahren) seines Bankkontos bzw. der Zugang einer Rechnung der "Event-Hexe" oder des Veranstalters beim Kunden. Die bloße Bestätigung des Eingangs einer Buchung bei der Event-Hexe stellt noch keine Annahmeerklärung dar.
5.3 Das Zustandekommen des Vertrages zwischen dem Kunden und dem Veranstalter über die gebuchte Reise- oder Dienstleistung bestimmt sich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters. Handelt es sich bei der gebuchten Reise- oder Dienstleistung, z.B. um eine Pauschalreise, kommt der Reisevertrag regelmäßig erst mit Zugang einer schriftlichen Reisebestätigung des Veranstalters zustande.


6. Fremdsprachige Angebote
Bucht der Kunde Reise- oder Dienstleistungen, bei denen die Leistungsbeschreibung ganz oder teilweise in englischer Sprache dargestellt ist, oder in denen auf in englischer Sprache abgefasste besondere Bedingungen hingewiesen wird, erkennt er die englische Sprache neben der deutschen als gleichrangige Vertragssprache sowohl für den Vermittlungsvertrag als auch für den mit dem Veranstalter abzuschließenden Vertrag an.


7. Reisepreis, Bezahlung von Angeboten und Dienstleistungen
7.1 Die angegebenen Ticketpreise für Linienflüge gelten in der Regel nur bei Online-Buchung des Fluges und bei Bezahlung und Ausstellung des Tickets innerhalb von 24 bis 72 Stunden (je nach Fluggesellschaft). Maßgeblich sind stets die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft. Soll auf Wunsch des Kunden von diesen Beschränkungen abgewichen werden, kann die Buchung des gewünschten Fluges nur zum Regeltarif ausgeführt werden.
7.2 Der Preis für die gebuchte Reise- oder Dienstleistung ist jeweils im Voraus, sofern nicht anders angegeben mit Zugang der Buchungsbestätigung zur Zahlung fällig.
7.3 Handelt es sich bei der gebuchten Reise- oder Dienstleistung um eine Pauschalreise, tritt die Fälligkeit nicht vor Übergabe eines Sicherungsscheins des Veranstalters i. S. d. § 651 k BGB ein. Die genauen, für die gebuchte Pauschalreise geltenden Zahlungsbedingungen ergeben sich jeweils aus den Angaben im Rahmen des Angebotes oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters. In der Regel ist eine Zahlung per Banklastschrift, Kreditkarte oder Überweisung möglich.
7.4 Die "Event-Hexe" ist beauftragt und bevollmächtigt, für den Veranstalter den geschuldeten Preis für die Reiseleistung einzuziehen und hierzu Geldbeträge entgegenzunehmen oder den geschuldeten Betrag je nach vom Kunden gewählter Zahlungsart über die Kreditkarte des Kunden oder über sein Bankkonto im Lastschriftverfahren einzuziehen.


8. Vermittlungsentgelt
Soweit ein Entgelt für die Reise- oder Dienstleistung erhoben wird, ist dieses im Preis der vermittelten Reiseleistung bereits enthalten. Es werden keine gesonderten Gebühren berechnet.


9. Preis- und Leistungsänderungen
Im Hinblick auf mögliche Änderungen des Preises für die gebuchte Reise- oder Dienstleistung und auf Änderungen der gebuchten Leistung wird auf die Allgemeinen Geschäftbedingungen des Veranstalters verwiesen. Handelt es sich bei der gebuchten Reise- oder Dienstleistung, z.B. um einen Linienflug, gelten zusätzlich die jeweiligen Beförderungs- und Tarifbestimmungen der ticketausstellenden Fluggesellschaft ("Luftfrachtführer"), welche auf Wunsch in deren Büros eingesehen werden können, sowie ergänzend hierzu die international gültigen Bestimmungen des Abkommens zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Warschauer Abkommen). Leistungsänderungen kommen z.B. zu Stande, wenn Dienstleistungen durch unvorhersehbare Ereignisse (Wetter, allg. höhere Gewalt, Sach- und Fahrzeugschäden)


10. Buchungsbestätigung, Reiseunterlagen,Dienstleistungsbestätigung
10.1 Der Kunde ist verpflichtet, eine ihm zugegangenen Buchungsbestätigung und ihm übersandte Tickets oder sonstige Reiseunterlagen unverzüglich auf ihre Richtigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung der ausgewiesenen Reise- oder Dienstleistungsdaten mit der getätigten Buchung hin zu überprüfen. Stellt der Kunden Abweichungen oder sonstige Unrichtigkeiten fest, hat er den Absender (Veranstalter bzw. Reisebüro) hierauf unverzüglich hinzuweisen.
10.2 Sämtliche Tickets werden dem Kunden in der Regel nach erfolgter Zahlung bzw. unmittelbar per Post übersandt. In Ausnahmefällen werden Flugtickets bei der Fluggesellschaft oder einem Beauftragten, ggf. gegen Gebühr, zur Abholung durch den Kunden hinterlegt oder wahlweise kostenpflichtig per Kurierdienst übersandt. Elektronische Tickets werden an den entsprechenden Automaten im Flughafengebäude ausgegeben.
10.3 Handelt es sich bei der gebuchten Reise- oder Dienstleistung, z.B. um eine Pauschalreise, werden die Reiseunterlagen entweder per Post übersandt oder am Flughafenschalter, ggf. gegen eine separate Gebühr, zur Abholung durch den Kunden hinterlegt. Die Übermittlungsart wird dem Kunden gesondert mitgeteilt.
10.4 Die Gefahr des Verlustes von Tickets oder sonstigen Reiseunterlagen geht im Falle des Versands auf den Kunden über, sobald das Reisebüro die Unterlagen dem beauftragten Transportunternehmen übergeben hat.
10.5 Im Falle der Buchung eines Hotelaufenthaltes oder eines Mietwagens kann der Kunde die vermittelte Reiseleistung jeweils gegen Vorlage der in der Buchungsbestätigung oder in einer gesonderten Reservierungsbestätigung mitgeteilten Reservierungsnummer in Anspruch nehmen. Weitere Unterlagen werden ihm nicht übersandt.

11. Stornierungen, Umbuchungen
11.1 Bei Stornierung der vermittelten Reise- oder Dienstleistung gelten grundsätzlich die Rücktrittsbedingungen des jeweiligen Veranstalters. Nach diesen Bedingungen richten sich auch die anfallenden Stornogebühren. Im Falle der Stornierung eines Linienflugs kann das Reisebüro zusätzlich zu etwaigen Stornogebühren der Fluggesellschaft eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 40,- EUR pro Ticket erheben. Zur Vermeidung erheblicher finanzieller Verluste wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen.
11.2 Rückerstattungen erfolgen bei Linienflugbuchungen erst nach Eingang der Original-Tickets bei der "Event-Hexe" sowie erfolgter Gutschrift durch den Veranstalter. Bedingt durch die verschiedenen Abrechnungszyklen im Linienflugverkehr (IATA/BSP) können Rückerstattungen bei stornierten Linienflügen ein bis zwei Monate, im Einzelfall bis zu vier Monate dauern.
11.3 Die Umbuchung einer Reiseleistung ist nur durch Stornierung der gebuchten und gleichzeitiger Buchung einer anderen Reiseleistung möglich, es sei denn, der zwischen dem Kunden und dem Veranstalter geschlossenen Vertrag enthält hierfür besondere Bestimmungen. Im Falle der Umbuchung eines Linienfluges kann das Reisebüro zusätzlich zu den gegebenenfalls von der Fluggesellschaft erhobenen Gebühren eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 40,- EUR pro Ticket erheben.


12. Einreisebestimmungen und sonstige Informationen
12.1 Angaben und Auskünfte der "Event-Hexe" zu den in den Reiseländern geltenden Einreisebestimmungen, insbesondere zu den Pass- und Visumerfordernissen, setzen voraus, dass der Kunde deutscher Staatsbürger ist. Dies gilt nicht, wenn der Kunde auf seine fremde Staatsbürgerschaft ausdrücklich hingewiesen hat, oder diese für das Reisebüro offensichtlich ist.
12.2 Der Kunde ist verpflichtet, sich rechtzeitig vor Buchung und Antritt einer Auslandsreise alle für die Einreise in das Zielland und gegebenenfalls auch für die Durchreise durch einen Drittstaat erforderlichen Unterlagen zu besorgen, sowie die Einhaltung der jeweiligen Zoll- und Devisenbestimmungen sowie der gesundheitspolizeilichen Formalitäten sicherzustellen und gegebenenfalls Gesundheitsvorsorgeempfehlungen zu beachten.

13. Haftung
Die Event-Hexe haftet für Schäden des Kunden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, die auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen, die Folge einer Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind, oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.


14. Aufrechnungsverbot
Der Kunde ist nicht zur Aufrechnung berechtigt, es sei denn, die Gegenforderungen sind rechtskräftig festgestellt oder werden von der "Event-Hexe" nicht bestritten.


15. Datenschutz
Die "Event-Hexe" erhebt bestimmte personenbezogene Daten des Kunden und gegebenenfalls auch anderer Reisenden. Diese Daten werden für die Abwicklung des Vermittlungsvertrages und für die Anbahnung und Abwicklung des abzuschließenden Vertrages über die vom Kunden gebuchte Reiseleistung der Dienstleistung benötigt und ausschließlich zu diesen Zwecken verarbeitet und genutzt. Eine Weitergabe der erhobenen Daten erfolgt ausschließlich an den jeweiligen Veranstalter der gebuchten Reiseleistung oder Dienstleistung.


16. Schlussbestimmungen
16.1 Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
16.2 Ist der Kunde ein Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vermittlungsvertrag ergebenden oder damit im Zusammenhang stehenden Streitigkeiten der in Ziffer 3 genannte Sitz des Reisebüros.