Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermittlung, Planung und
Organisation von Events, Veranstaltungen und Ereignissen aller Art,
sowie von Pauschalreisen, Flügen und sonstigen Reiseleistungen
1.Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen der
"Event-Hexe" und dem Kunden geschlossenen Verträge sowie für
sämtliche Willenserklärungen und rechtsgeschäftlichen oder
rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen des Kunden. Von diesen
Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine
Anwendung.
2.Definitionen
2.1 „Reise- oder Dienstleistung“ im Sinne dieser
Geschäftsbedingungen sind Flüge, Pauschalreisen, Beherbergungen,
Überlassung eines Mietwagens, Planung und Organisation von Events,
Veranstaltungen und Ereignissen!
2.2 „Veranstalter“ sind alle Reiseveranstalter, Fluggesellschaften
und sonstigen Anbieter, die Reiseleistungen, Events und Ereignisse
erbringen.
2.3 „Event-Hexe“ ist das in Ziffer 3 genannte Unternehmen, mit dem
der Vermittlungsvertrag abgeschlossen wird bzw. abgeschlossen werden
soll.
3. Vertragspartner
Mit dem Ausfüllen und Absenden des Buchungsformulars beauftragen Sie
das Unternehmen
Event-Hexe
Kroatenstrasse 8
38871 Ilsenburg
Inhaberin: Jeannine Deckert
Telefon: +49 - (0)39452- 482024
Fax: +49 - (0)39452 - 482023
Email:
reisebuero@deckertswelt.de
Web: www.event-hexe.de
Amtsgericht Wernigerode
USt-ID-Nr: DE 117/212/01726
Vertretungsberechtigte Geschäftsführerin:
Jeannine Deckert
mit der Vermittlung eines Vertrages über eine Reise- oder
Dienstleistung.
4. Vertragsgegenstand
4.1 Gegenstände der Vermittlungsverträge sind die Vermittlung eines
Vertragsschlusses des Kunden mit dem jeweiligen Veranstalter über
die in der Buchung aufgeführte Reise- oder Dienstleistung durch die
"Event-Hexe".
4.2 Die "Event-Hexe" erbringt Reise- oder Dienstleistungen nicht
selbst. Im Falle einer Buchung kommt ein Vertrag über die Reise-
oder Dienstleistung direkt zwischen dem Kunden und dem jeweiligen
Veranstalter zustande. Diesem Vertrag liegen die jeweiligen
Allgemeinen Geschäftbedingungen des Veranstalters zugrunde. Für
einzelne Reiseleistungen können besondere Regelungen und
Einschränkungen gelten. Das gleiche gilt auch für Events,
Veranstaltungen und Ereignisse.
4.3 Die Abwicklung des Vertrages über die Reise- oder Dienstleistung
erfolgt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen
Veranstalter. Mängel der Reise- oder Dienstleistung sind gegenüber
dem Veranstalter geltend zu machen.
5.Vertragsschluss
5.1 Durch das Absenden des ausgefüllten Buchungsformulars gibt der
Kunde gegenüber der "Event-Hexe" ein Angebot auf den Abschluss des
Vermittlungsvertrages ab. Die Event-Hexe E&V nimmt das Angebot durch
die Bestätigung der Buchung an. Die Bestätigung erfolgt
fernmündlich, schriftlich oder per E-Mail. Mit Zugang der
Buchungsbestätigung beim Kunden ist der Vermittlungsvertrag zustande
gekommen. Mit der Buchungsbestätigung bestätigt das "Event-Hexe"
lediglich die ordnungsgemäße Weiterleitung der Buchung an den
jeweiligen Veranstalter. Die Bestätigung der Buchung bedeutet noch
nicht, dass bereits ein Vertrag über die gebuchte Reiseleistung oder
Dienstleistung mit dem Veranstalter zustande gekommen ist.
5.2 Als Annahmeerklärung gilt auch die Belastung der Kreditkarte des
Kunden oder (bei Lastschriftverfahren) seines Bankkontos bzw. der
Zugang einer Rechnung der "Event-Hexe" oder des Veranstalters beim
Kunden. Die bloße Bestätigung des Eingangs einer Buchung bei der
Event-Hexe stellt noch keine Annahmeerklärung dar.
5.3 Das Zustandekommen des Vertrages zwischen dem Kunden und dem
Veranstalter über die gebuchte Reise- oder Dienstleistung bestimmt
sich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters.
Handelt es sich bei der gebuchten Reise- oder Dienstleistung, z.B.
um eine Pauschalreise, kommt der Reisevertrag regelmäßig erst mit
Zugang einer schriftlichen Reisebestätigung des Veranstalters
zustande.
6. Fremdsprachige Angebote
Bucht der Kunde Reise- oder Dienstleistungen, bei denen die
Leistungsbeschreibung ganz oder teilweise in englischer Sprache
dargestellt ist, oder in denen auf in englischer Sprache abgefasste
besondere Bedingungen hingewiesen wird, erkennt er die englische
Sprache neben der deutschen als gleichrangige Vertragssprache sowohl
für den Vermittlungsvertrag als auch für den mit dem Veranstalter
abzuschließenden Vertrag an.
7. Reisepreis, Bezahlung von Angeboten und Dienstleistungen
7.1 Die angegebenen Ticketpreise für Linienflüge gelten in der Regel
nur bei Online-Buchung des Fluges und bei Bezahlung und Ausstellung
des Tickets innerhalb von 24 bis 72 Stunden (je nach
Fluggesellschaft). Maßgeblich sind stets die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft. Soll auf
Wunsch des Kunden von diesen Beschränkungen abgewichen werden, kann
die Buchung des gewünschten Fluges nur zum Regeltarif ausgeführt
werden.
7.2 Der Preis für die gebuchte Reise- oder Dienstleistung ist
jeweils im Voraus, sofern nicht anders angegeben mit Zugang der
Buchungsbestätigung zur Zahlung fällig.
7.3 Handelt es sich bei der gebuchten Reise- oder Dienstleistung um
eine Pauschalreise, tritt die Fälligkeit nicht vor Übergabe eines
Sicherungsscheins des Veranstalters i. S. d. § 651 k BGB ein. Die
genauen, für die gebuchte Pauschalreise geltenden
Zahlungsbedingungen ergeben sich jeweils aus den Angaben im Rahmen
des Angebotes oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des
Veranstalters. In der Regel ist eine Zahlung per Banklastschrift,
Kreditkarte oder Überweisung möglich.
7.4 Die "Event-Hexe" ist beauftragt und bevollmächtigt, für den
Veranstalter den geschuldeten Preis für die Reiseleistung
einzuziehen und hierzu Geldbeträge entgegenzunehmen oder den
geschuldeten Betrag je nach vom Kunden gewählter Zahlungsart über
die Kreditkarte des Kunden oder über sein Bankkonto im
Lastschriftverfahren einzuziehen.
8. Vermittlungsentgelt
Soweit ein Entgelt für die Reise- oder Dienstleistung erhoben wird,
ist dieses im Preis der vermittelten Reiseleistung bereits
enthalten. Es werden keine gesonderten Gebühren berechnet.
9. Preis- und Leistungsänderungen
Im Hinblick auf mögliche Änderungen des Preises für die gebuchte
Reise- oder Dienstleistung und auf Änderungen der gebuchten Leistung
wird auf die Allgemeinen Geschäftbedingungen des Veranstalters
verwiesen. Handelt es sich bei der gebuchten Reise- oder
Dienstleistung, z.B. um einen Linienflug, gelten zusätzlich die
jeweiligen Beförderungs- und Tarifbestimmungen der
ticketausstellenden Fluggesellschaft ("Luftfrachtführer"), welche
auf Wunsch in deren Büros eingesehen werden können, sowie ergänzend
hierzu die international gültigen Bestimmungen des Abkommens zur
Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im internationalen
Luftverkehr (Warschauer Abkommen). Leistungsänderungen kommen z.B.
zu Stande, wenn Dienstleistungen durch unvorhersehbare Ereignisse
(Wetter, allg. höhere Gewalt, Sach- und Fahrzeugschäden)
10. Buchungsbestätigung, Reiseunterlagen,Dienstleistungsbestätigung
10.1 Der Kunde ist verpflichtet, eine ihm zugegangenen
Buchungsbestätigung und ihm übersandte Tickets oder sonstige
Reiseunterlagen unverzüglich auf ihre Richtigkeit, insbesondere auf
die Übereinstimmung der ausgewiesenen Reise- oder
Dienstleistungsdaten mit der getätigten Buchung hin zu überprüfen.
Stellt der Kunden Abweichungen oder sonstige Unrichtigkeiten fest,
hat er den Absender (Veranstalter bzw. Reisebüro) hierauf
unverzüglich hinzuweisen.
10.2 Sämtliche Tickets werden dem Kunden in der Regel nach erfolgter
Zahlung bzw. unmittelbar per Post übersandt. In Ausnahmefällen
werden Flugtickets bei der Fluggesellschaft oder einem Beauftragten,
ggf. gegen Gebühr, zur Abholung durch den Kunden hinterlegt oder
wahlweise kostenpflichtig per Kurierdienst übersandt. Elektronische
Tickets werden an den entsprechenden Automaten im Flughafengebäude
ausgegeben.
10.3 Handelt es sich bei der gebuchten Reise- oder Dienstleistung,
z.B. um eine Pauschalreise, werden die Reiseunterlagen entweder per
Post übersandt oder am Flughafenschalter, ggf. gegen eine separate
Gebühr, zur Abholung durch den Kunden hinterlegt. Die
Übermittlungsart wird dem Kunden gesondert mitgeteilt.
10.4 Die Gefahr des Verlustes von Tickets oder sonstigen
Reiseunterlagen geht im Falle des Versands auf den Kunden über,
sobald das Reisebüro die Unterlagen dem beauftragten
Transportunternehmen übergeben hat.
10.5 Im Falle der Buchung eines Hotelaufenthaltes oder eines
Mietwagens kann der Kunde die vermittelte Reiseleistung jeweils
gegen Vorlage der in der Buchungsbestätigung oder in einer
gesonderten Reservierungsbestätigung mitgeteilten
Reservierungsnummer in Anspruch nehmen. Weitere Unterlagen werden
ihm nicht übersandt.
11. Stornierungen, Umbuchungen
11.1 Bei Stornierung der vermittelten Reise- oder Dienstleistung
gelten grundsätzlich die Rücktrittsbedingungen des jeweiligen
Veranstalters. Nach diesen Bedingungen richten sich auch die
anfallenden Stornogebühren. Im Falle der Stornierung eines
Linienflugs kann das Reisebüro zusätzlich zu etwaigen Stornogebühren
der Fluggesellschaft eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 40,- EUR
pro Ticket erheben. Zur Vermeidung erheblicher finanzieller Verluste
wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung
empfohlen.
11.2 Rückerstattungen erfolgen bei Linienflugbuchungen erst nach
Eingang der Original-Tickets bei der "Event-Hexe" sowie erfolgter
Gutschrift durch den Veranstalter. Bedingt durch die verschiedenen
Abrechnungszyklen im Linienflugverkehr (IATA/BSP) können
Rückerstattungen bei stornierten Linienflügen ein bis zwei Monate,
im Einzelfall bis zu vier Monate dauern.
11.3 Die Umbuchung einer Reiseleistung ist nur durch Stornierung der
gebuchten und gleichzeitiger Buchung einer anderen Reiseleistung
möglich, es sei denn, der zwischen dem Kunden und dem Veranstalter
geschlossenen Vertrag enthält hierfür besondere Bestimmungen. Im
Falle der Umbuchung eines Linienfluges kann das Reisebüro zusätzlich
zu den gegebenenfalls von der Fluggesellschaft erhobenen Gebühren
eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 40,- EUR pro Ticket erheben.
12. Einreisebestimmungen und sonstige Informationen
12.1 Angaben und Auskünfte der "Event-Hexe" zu den in den
Reiseländern geltenden Einreisebestimmungen, insbesondere zu den
Pass- und Visumerfordernissen, setzen voraus, dass der Kunde
deutscher Staatsbürger ist. Dies gilt nicht, wenn der Kunde auf
seine fremde Staatsbürgerschaft ausdrücklich hingewiesen hat, oder
diese für das Reisebüro offensichtlich ist.
12.2 Der Kunde ist verpflichtet, sich rechtzeitig vor Buchung und
Antritt einer Auslandsreise alle für die Einreise in das Zielland
und gegebenenfalls auch für die Durchreise durch einen Drittstaat
erforderlichen Unterlagen zu besorgen, sowie die Einhaltung der
jeweiligen Zoll- und Devisenbestimmungen sowie der
gesundheitspolizeilichen Formalitäten sicherzustellen und
gegebenenfalls Gesundheitsvorsorgeempfehlungen zu beachten.
13. Haftung
Die Event-Hexe haftet für Schäden des Kunden, die vorsätzlich oder
grob fahrlässig verursacht wurden, die auf einer schuldhaften
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen, die Folge einer
Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind, oder
für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist,
nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen ist die Haftung –
gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.
14. Aufrechnungsverbot
Der Kunde ist nicht zur Aufrechnung berechtigt, es sei denn, die
Gegenforderungen sind rechtskräftig festgestellt oder werden von der
"Event-Hexe" nicht bestritten.
15. Datenschutz
Die "Event-Hexe" erhebt bestimmte personenbezogene Daten des Kunden
und gegebenenfalls auch anderer Reisenden. Diese Daten werden für
die Abwicklung des Vermittlungsvertrages und für die Anbahnung und
Abwicklung des abzuschließenden Vertrages über die vom Kunden
gebuchte Reiseleistung der Dienstleistung benötigt und
ausschließlich zu diesen Zwecken verarbeitet und genutzt. Eine
Weitergabe der erhobenen Daten erfolgt ausschließlich an den
jeweiligen Veranstalter der gebuchten Reiseleistung oder
Dienstleistung.
16. Schlussbestimmungen
16.1 Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
16.2 Ist der Kunde ein Kaufmann, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist
ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem
Vermittlungsvertrag ergebenden oder damit im Zusammenhang stehenden
Streitigkeiten der in Ziffer 3 genannte Sitz des Reisebüros.





